Die erste urkundliche Erwähnung
Die erste bekannte urkundliche Erwähnung der Gierslebener Mühle stammt aus dem Jahr 1381. Sie findet sich im „Codex Diplomaticus Anhaltinus“. Das Domstift zu Goslar übertrug damals dem Ascherslebener Bürger Hans Heidolf die Gierslebener „Mole“ als eine Art Erbpachtgut.
Im 14. Jahrhundert erlebten die anhaltischen Mühlen eine wirtschaftliche Blütezeit. Nach dem Jahr 1400 setzte jedoch ein wirtschaftlicher Niedergang ein. Um 1500 finden sich Ritter, Klöster, Bürger und Bauern als Mühlenbesitzer. Im 16. Jahrhundert versuchten zunehmend die anhaltischen Fürsten, die Kontrolle über die Mühlen zu erlangen. Giersleben gehörte damals zum Amt Warmsdorf in Anhalt-Köthen.
